Garantie und Versicherung

MANTI MANTI Brillen sind super widerstandsfähig und halten ganz schön viel aus. Sollte dennoch mal etwas kaputtgehen, sind wir für euch da!
Im Schadensfall schickt uns eine E-Mail mit Fotos des Schadens an werkstatt@mantimanti.de. Wir beurteilen den Defekt und unterstützen euch mit entsprechender Reparatur oder Ersatz.

GEWÄHRLEISTUNG

Für unsere Brillen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Sollte in dieser Zeit ein Materialfehler oder Defekt auftreten, der in der Art der Fertigung begründet ist oder bereits bei der Auslieferung vorgelegen hat, ersetzen wir das defekte Teil kostenlos.
Handhabungsfehler, wie falsche Reinigung oder unsachgemäßer Gebrauch, sind nicht abgedeckt. Hierfür gibt es die optionale Garantieerweiterung MANTI CARE.

MANTI CARE

Für einmalig €39,- pro Jahr könnt ihr unsere Garantieerweiterung MANTI CARE zur Brille hinzubuchen. Damit ist die Brille bis zu einer Deckungssumme von €250,- gegen viele Schäden an der Brille ganz einfach abgesichert. So können, abhängig von unserer Schadensbeurteilung, Teile der Brille nach Bedarf mehrfach getauscht werden oder die gesamte Brille einmal erneuert werden. MANTI CARE lohnt sich oft schon, wenn nur ein Teil der Brille beschädigt ist.
In Ergänzung zur gesetzlichen Gewährleistung sind dann auch Handhabungsfehler, wie falsche Reinigung oder unsachgemäßer Gebrauch, abgedeckt.

MANTI Care FAQ

Was ist versichert?
Wenn deine MANTI MANTI Kinderbrille kaputtgeht, weil sie falsch behandelt wurde, hilft dir die Versicherung. Die Versicherung übernimmt bis zu 250,- Euro für Reparatur oder Ersatz.

Was ist nicht versichert?
Wenn du die Brille absichtlich kaputt machst, sie verlierst oder sie gestohlen wird, übernimmt die Versicherung nicht. Eine Änderung der Sehstärke und normale Gebrauchsspuren sind ebenfalls nicht versichert.

Wie lange gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt für 12 Monate unk kostet einmalig 39,- Euro. Sie verlängert sich nicht automatisch.

Was musst ich tun, wenn etwas passiert?
Melde den Schaden oder den Verlust bitte innerhalb von 10 Tagen.

Die Versicherungssumme ist aufgebraucht/Ich habe keine Versicherung.
Dann greift der folgende Preiskatalog.

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Versicherungsbedingungen MANTI Care

1. Allgemeines
1.1. Die MANTI Care Versicherung (im Folgenden „Versicherung“) bietet Schutz für MANTI MANTI Kinderbrillen und die darin verbauten Brillengläser (im Folgenden „Versicherungsobjekte“) gegen Handhabungsfehler.
1.2. Versicherungspartner ist die MANTI MANTI GmbH (im Folgenden „Versicherer“).

2. Versicherungsumfang
2.1. Versichert sind Schäden an den MANTI Kinderbrillen und Brillengläsern, die durch unvorhergesehene Handhabungsfehler entstehen.
2.2. Zu den versicherten Handhabungsfehlern zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:

  • Unabsichtliche Beschädigung der Brillengläser (z. B. Kratzer durch unsachgemäße Reinigung).
  • Unabsichtliches Abbrechen oder Verbiegen des Brillenrahmens durch falsche Handhabung.
  • Beschädigung durch versehentliches Herunterfallen oder Krafteinwirkung beim Tragen der Brille.
2.3. Ausgeschlossen von der Versicherung sind:
  • Normale Gebrauchsspuren, insbesondere Kratzer und Abnutzungen der Brillengläser aufgrund des täglichen Gebrauchs.
  • Veränderung der Sehstärke oder Sehschärfe der versicherten Person.
  • Verlust oder Diebstahl des Versicherungsobjekts.
 

3. Versicherungssumme und Leistung
3.1. Die Versicherungssumme beträgt maximal €250,- für die Reparatur oder den Ersatz des Versicherungsobjekts.
3.2. Sollte das Versicherungsobjekt nicht mehr reparierbar sein, leistet der Versicherer Ersatz im maximalen Wert der Deckungssumme von €250,-.
3.3. Die Kostenübernahme erfolgt nur bis zur Höhe der festgelegten Versicherungssumme. Bei Reparaturen oder Ersatzteilen, die den Betrag von €250,- überschreiten, trägt der Versicherungsnehmer die Differenz.

4. Versicherungsdauer und Verlängerung
4.1. Die Versicherung hat eine Laufzeit von 12 Monaten, beginnend mit dem Datum des Versicherungsabschlusses.
4.2. Die Versicherung endet automatisch nach Ablauf der 12 Monate und verlängert sich nicht automatisch.
4.3. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, die Versicherung für weitere 12 Monate zu erneuern, indem er den entsprechenden Versicherungsbeitrag für das folgende Jahr bezahlt. Eine neue Versicherung kann jederzeit vor Ablauf der 12 Monate abgeschlossen werden.

5. Prämie und Zahlung
5.1. Die jährliche Versicherungsprämie beträgt €39,-.
5.2. Der Beitrag ist jährlich im Voraus fällig und kann per Banküberweisung oder über andere vom Versicherer angebotene Zahlungsmethoden beglichen werden.
5.3. Bei Zahlungsverzug kann der Versicherer den Versicherungsschutz vorübergehend aussetzen, bis die ausstehende Zahlung erfolgt ist.

6. Schadensmeldung und Abwicklung
6.1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich nach Eintritt an den Versicherer zu melden, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Schadens.
6.2. Schäden sind dem Versicherer telefonisch oder per E-Mail zu melden. Der Versicherer wird dann die weitere Vorgehensweise erklären, die in der Regel den Versand der beschädigten Brille zur Prüfung und Reparatur umfasst.
6.3. Die Schadensabwicklung erfolgt nach Prüfung durch den Versicherer und kann den Austausch von Brillengläsern, den Austausch des Brillenrahmens oder die Reparatur des beschädigten Teils umfassen. Ist eine Reparatur nicht möglich, erfolgt ein Ersatz im Rahmen der Versicherungssumme.

7. Kündigung
7.1. Der Versicherungsnehmer kann die Versicherung jederzeit vor Ablauf der 12 Monate mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
7.2. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und wird mit dem Eingang der Kündigung beim Versicherer wirksam.
7.3. Das Recht des Versicherers zur Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt unberührt.

8. Allgemeine Bestimmungen
8.1. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, die Brille gemäß der mitgelieferten Gebrauchsanweisung zu pflegen und zu verwenden.
8.2. Der Versicherer behält sich das Recht vor, die Versicherungsbedingungen bei Bedarf zu ändern. Änderungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

9. Haftungsausschluss
9.1. Für Schäden, die durch den Verlust oder Diebstahl der Brille entstehen, übernimmt der Versicherer keine Haftung.
9.2. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz, wenn die Brille nicht mehr reparierbar ist und die Deckungssumme von €250,- überschritten wird.
9.3. Eine Leistung entfällt, wenn der Schaden durch vorsätzliche Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers verursacht wurde.

10. Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt deutsches Recht.
10.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Versicherers, soweit gesetzlich zulässig.

 

MANTI MANTI GmbH
Skalitzer Str. 100
10997 Berlin
+49(0)30 616 26 425
werkstatt@mantimanti.de
www.mantimanti.de